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Südliches Afrika

 

Reise- und Länderinformationen

Index:

  1. Einreise- und Visabetimmungen
  2. Eckdaten zu den einzelnen Ländern
  3. Klima und beste Reisezeit
  4. Impfung und Gesundheit
  5. Geld und Währung
  6. Zoll
  7. Zeitverschiebung
  8. Hinweise des Auswärtigen Amtes

NamibiaNamibia

1. Einreise- und Visabestimmungen

Botswana
Ein Touristen-Visum wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (zum Datum der Abreise noch mindestens 6 Monate gültig), vorläufigen Reisepass (nur mit gültigem Visum für Botswana) und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.

Malawi
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Malawi ab Februar 2024 kein Visum mehr.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (zum Datum der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig), vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.

Mosambik
Reisenden mit deutsche Staatsangehörigkeit ist für die Einreise nach Mosambik ein Visum erforderlich und es wird empfohlen das Visa vor der geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung (z.B. Botschaft von Mosambik in Berlin) zu beantragen. Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein!
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass, vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis möglich.
Seit Frühjahr 2023 ist es angeblich für EU-Bürger möglich, auch ohne Visum einzureisen, es wird nur eine Einreisegebühr von 10 EUR verlangt.
Sobald wir dazu praktische Erfahrungen haben, werden wir diesen Abschnitt ändern.

Namibia
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (zum Datum der Abreise noch mindestens 6 Monate gültig), vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.

Sambia
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Beantragung eines e-Visa. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das E-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann.
Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige ca. 50 Euro. Für eine zweifache Einreise (Double Entry) fallen Visagebühren in Höhe von ca. 80 Euroan. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen 30 US.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (zum Datum der Abreise noch mindestens 6 Monate gültig), vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.

Simbabwe
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe für ausschließlich touristischen Zwecken ein Touristenvisum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (zum Datum der Abreise noch mindestens 6 Monate gültig) und Kinderreisepass, aber nicht mit einem vorläufigen Reisepass, Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.
Weitere Informationen hierzu siehe Link: Auswertiges Amt.

Südafrika
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass (mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein), vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass, aber nicht mit Personalausweis bzw. vorläufigem Personalausweis möglich.
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben.

2. Eckdaten zu den einzelnen Ländern

Botswana

Botswana

Hauptstadt: Gaborone (ca. 230.000 Einwohner)
Amtssprache: Setswana und Englisch
Staatsform: Republik mit Präsidialverfassung
Telefonvorwahl: +267

Malawi

Malawi

Hauptstadt: Lilongwe (ca. 1,1 Mio. Einwohner)
Amtssprache: Englisch und Chichewa
Staatsform: Präsidialrepublik mit Mehrparteiensystem
Telefonvorwahl: +265

Mosambik

Mosambik

Hauptstadt: Maputo (ca. 1,1 Millionen Einwohner)
Amtssprache: Portugiesisch
Staatsform: Republik, Präsidialdemokratie
Telefonvorwahl: +258

Namibia

Namibia

Hauptstadt: Windhuk (ca. 320.000 Einwohner)
Amtssprache: Englisch
Staatsform: Republik, Präsidialdemokratie
Telefonvorwahl: +264

Sambia

Sambia

Hauptstadt: Lusaka (ca. 2 Millionen Einwohner)
Amtssprache: Englisch
Staatsform: Republik
Telefonvorwahl: +260

Simbabwe

Simbabwe

Hauptstadt: Harare (ca. 1,7 Millionen Einwohner)
Amtssprache: Englisch
Staatsform: Republik mit Präsidialverfassung
Telefonvorwahl: +263

Südafrika

Südafrika

Hauptstadt: Pretoria (ca. 1 Million Einwohner)
Amtssprache: Englisch
Staatsform: Parlamentarische Demokratie
Telefonvorwahl: +27


3. Klima und beste Reisezeit

Die Staaten im südlichen Afrika lassen sich in tropische, subtropische, wüstenhafte und gemäßigte Klimazonen unterteilen.
Mosambik, Malawi, Sambia sowie tiefere Regionen in Simbabwe gehören zu der tropisch-wechselfeuchte Klimazone, in der das gesamte Jahr über im Mittel 22-30°C ist. Von Okt-Apr herrscht eine feucht, heiße und schwüle Periode; trocken und etwas kühler ist es in den übrigen Monaten.
Zu den subtropischen Regionen zählen die höheren Gebiete Simbabwes sowie Ost- und Südküste Südafrikas. Im Südwinter liegen die Temperaturen bei 15-20°C und im Südsommer bei 26-28°C. Jährlich fallen zwischen 600-1.400 mm Niederschlag, wobei sich der Regen im Jahresverlauf unterschiedlich verteilt und von Westen nach Osten hin immer feuchter wird.
Wüsten- und Halbwüstenklima herrscht im Nordwesten Südafrikas, in Namibia und dem Großteil Botswanas. Das Landschaftsbild wird von heißen Südsommern (über 40°C, 20-250 mm Niederschlag) und kühlen Südwintern (bis zu 0°C in der Nacht Jul/Aug, Trockenzeit bzw. fast keine Niederschläge) domminiert.
Gemäßigtes Klima herrscht in den Drakensbergen über 1.300 m. Im Südwinter bis ca. 20°C und selten Niederschlag. Im Südsommer klettern die Temperaturen im Vorland nicht über 30°C, dafür fällt auf den Gipfeln regelmäßig Schnee (über 2.000 mm Niederschlag).
Die angenehmsten Reisemonate in vielen Gegenden des Südlichen Afrikas sind April/Mai sowie August-Oktober. Besucher können in dieser Zeit mit milden Temperaturen (tagsüber ca. 25°C), kaum Niederschlag und geringer Luftfeuchtigkeit rechnen. Die beste Zeit für Safaris ist überall von ca. Juli-Oktober. In dieser Trockenzeit konzentriert sich das Wild auf Wasserstellen und macht somit Tierbeobachtungen möglich.

4. Impfung und Gesundheit

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (www.who.int) gefordert. Von Transitreisenden über Addia Abeba (Äthiopien) und Nairobi (Kenia) kann unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise das Impfzertifikat gefordert werden. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich. Generell hat eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

In allen Ländern des Südlichen Afrikas besteht ein mittleres bis hohes Malaria-Risiko; generell hohes Risiko in Feuchtgebieten (z. B. Okavango-Delta, Viktoria-Fälle, Kunenefluss oder Mpumalanga-Provinz) besonders während der Regenzeit. Landesweit und ganzjährig verbreitete Gefährdung liegt in Mosambik vor. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden); in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen; unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

5. Geld und Währung

Botswana
Die Währung ist Pula (BWP), was in 100 Thebe unterteilt wird. Pula bedeutet auf Deutsch "Regen" und Thebe entsprechend "Regentropfen". Daran ist ersichtlich, wie wichtig Wasser und Regen den Menschen in Botswana sind; Wasser und Reichtum sind unmittelbar miteinander verknüpft. 1 EUR = ca. 11,773 BWP bzw. 100 BWP = ca. 8,4942 EUR.
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und Bankkarten (Achtung – nur „Maestro“-System) kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100,- bis 500,- € pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Zum Monatsende (Zahltag) ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und an einzelnen Automaten mit Bargeldengpässen zu rechnen. Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden in den Städten weitgehend akzeptiert.

Malawi
Der Kwacha (MWK) ist die Währung Malawis; 1 Kwacha = 100 Tambala (1 EUR = ca. 885,75 MWK bzw. 100 MWK = ca. 0,1129 EUR).
Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden grundsätzlich von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8% und aufgrund technischer Probleme ohne Erfolgsgarantie. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden, jedoch üblicherweise nur im Gegenwert von ca. 50 bis 100 EUR, abhängig davon, ob die derzeit höchste Banknote (2000 MWK) ausgegeben wird.

Mosambik
Die Währung der Republik Mosambik ist der Neue Metical (MZN); 1 Neue Metical = 100 Centavos (1 EUR = ca. 76,094 MZN bzw. 100 MZN = 1,3142 EUR).
An Geldautomaten kann in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden. Kreditkarten werden z.T. in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten akzeptiert, das System arbeitet jedoch nicht immer zuverlässig. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich.

Namibia
Der Namibia Dollar (N$ bzw. NAD) ist die Währung von Namibia und wurde 1993, drei Jahre nach der Unabhängigkeit, eingeführt. 1 EUR = ca. 16,048 NAD bzw. 100 NAD = ca. 6,2312 EUR. Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinander gekoppelt.
Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Karten möglich. Reisende sollten darauf achten, dass insbesondere Maestro-Karten für den Gebrauch im südlichen Afrika freigeschaltet wurden, und sich bei Abhebungen an Geldautomaten keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.
Bei Kreditkartenzahlungen sollten Reisende aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät verlangen oder das Personal zur Kasse begleiten.

Sambia
Die Währungseinheit Sambias ist der Kwacha (ZMW). Der aktuelle Kwacha wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und ersetzte den alten, 1968 eingeführten Kwacha im Verhältnis 1000:1. 1 Kwacha = 100 Ngwee (1 EUR = ca. 11,7415 ZMW bzw. 1 ZMW = 0,08517 EUR).
Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in die Landeswährung Kwacha (ZMW), der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit Bank- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100,- bis 250,- €).
Die Übergangszeit nach der Währungsreform, in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist seit Mitte 2013 abgelaufen. Alte Banknoten können nicht länger verwendet werden. Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen.

Simbabwe
Im Oktober 2015 hat der Simbabwe-Dollar (ZWL) seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. Die Währung wurde aus dem Verkehr gezogen. Als Zahlungsmittel dient der US-Dollar. Weitere Zahlungsmittel sind die nur in Simbabwe gültigen "Bond Coins" und "Bond Notes". Diese sollen den US-Dollar ergänzen, nicht ersetzen. Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich.
Reisende sollten ihre Reise mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich hingewiesen! Es wird daher geraten, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren. Da Wechselgeld knapp ist, sollten Reisende im Land auch ausreichend kleine Scheine mitführen. Geld darf nur in Banken oder Wechselstuben, nicht bei Straßenhändlern umgetauscht werden.
Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union“ Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue.

Südafrika
Der Rand (ZAR) ist die Währung der Republik Südafrika. 1 Rand = 100 Cent (1 EUR = ca. 16,048 ZAR bzw. 1 ZAR = 6,2312 EUR).
Der Rand ersetzte das Südafrikanische Pfund als offizielles Zahlungsmittel im Jahr 1961. Südafrika schloss mit den Nachbarstaaten Lesotho und Swasiland eine Währungsunion, wonach der Rand auch in den benachbarten Königreichen als zweite Währung akzeptiert wird; die Währungseinheiten Lilangeni in Swasiland und Loti in Lesotho besitzen den gleichen Wert wie der südafrikanische Rand.
Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Sollte man beim Geldabheben angesprochen werden, ist gesundes Misstrauen angezeigt. Die meisten Geschäfte, Hotels, Restaurants und Tankstellen akzeptieren Kreditkarten. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen.

NamibiaNamibia

6. Zoll

Allgemeine Zollinformationen zur Einfuhr von Waren bzw. rechtsverbindlichen Auskunft erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes (Botswana; Malawi; Mosambik; Namibia; Sambia; Simbabwe; Südafrika). Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls finden.

Botswana
Die Einfuhr von Waffen wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis (siehe Auswertiges Amt).

Malawi
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.
Reisende dürfen bei der Ausreise Malawi Kwacha im Gegenwert von bis zu 5.000 US_Dollar pro Person mit sich führen (siehe Auswertiges Amt).

Mosambik
Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.
Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird.
Aufgrund einer Exportbeschränkung für die Landeswährung dürfen nur Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) ein- oder ausgeführt werden (siehe Auswertiges Amt).

Namibia
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage (siehe Auswertiges Amt).

Sambia
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia verboten ist. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner sondern auch oft als touristische Souvenir betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA (siehe Auswertiges Amt).

Simbabwe
Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde nach Angaben der zuständigen Behörden Anfang 2016 auf 2000,- US-Dollar reduziert. Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführt Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000,- US-Dollar (siehe Webseite des simbabwischen Zolls).
Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.
Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten (siehe Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. Auswertiges Amt).

Südafrika
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag. Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen nach Südafrika treten in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten auf. Reisende sollten sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung setzen und möglichst dafür sorgen, dass ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet (siehe Auswertiges Amt).

7. Zeitverschiebung

Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +1:00 Stunde. Zur europäischen Sommerzeit ist es im Südlichen Afrika eine Stunde früher, zur Winterzeit eine Stunde später. In allen Ländern des Südlichen Afrika erfolgt keine Zeitumstellung.

8. Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

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